Kategorie-Archiv: Allgemein

Deutsches Glücksspielrecht – Update 2019/2020

Veröffentlicht am von

Viele Anbieter auf dem deutschen Glücksspielmarkt hatten große Hoffnungen für das Jahr 2020. Die lang ersehnte Liberalisierung der Glücksspielregulierung stehe endlich vor der Tür: Im Januar trat das neue Lizenzierungsverfahren für Sportwetten in Kraft, und die Antragsteller rechneten damit, kurz darauf eine entsprechende Genehmigung zu erhalten. Im März – nach mehrjährigen Verhandlungen, einem bereits gescheiterten Gesetzesentwurf, Liberalisierungsmaßnahmen und „Alleingänge“ aus Schleswig-Holstein – einigten sich die Bundesländer schließlich auf ein neues, stärker liberalisiertes Gesetz, das im Juli 2021 in Kraft treten sollte.

Nach diesem zunächst vielversprechenden Jahresauftakt folgte jedoch schnell Ernüchterung. Noch bevor die erste Sportwettenkonzession erteilt wurde, stellte das Verwaltungsgericht Darmstadt im April das Sportwettenkonzessionsverfahren mit sofortiger Wirkung ein. Es besteht daher die Befürchtung, dass es statt der zu erwartenden Reformierung nur zu einer weiteren Verunsicherung des Glücksspielmarktes kommen wird.

Der neue deutsche Glücksspiel-Staatsvertrag

Im März 2020 einigten sich die deutschen Bundesländer auf einen neuen deutschen Glücksspiel-Staatsvertrag (ISTG 2021). Das neue Gesetz soll am 1. Juli 2021 in Kraft treten. Es wurde der Europäischen Kommission zur Notifizierung vorgelegt. Nach dem Ende der Stillhaltefrist im August muss es noch von den einzelnen Länderparlamenten ratifiziert werden.

Der Entscheidung über das neue Gesetz gingen Jahre der Rechtsunsicherheit, zahlreiche Gerichtsverfahren und widersprüchliche Ansichten der verschiedenen Landesregulierer voraus. Dementsprechend wurde es weithin begrüßt, dass sich die Bundesländer nun auf ein neues Regelwerk geeinigt haben, das den Online-Glücksspielmarkt einschließlich Online-Poker und in gewissem Umfang auch Online-Casinospiele öffnen wird. Dennoch ist die Begeisterung der Marktteilnehmer nicht grenzenlos, da das Gesetz sehr strenge Anforderungen vorsieht.

Die wohl relevanteste Änderung betrifft die Liberalisierung des Online-Glücksspielmarktes durch ein Lizenzierungsverfahren. Das Gesetz sieht ein Verfahren zur Erlangung einer Lizenz für das Angebot von Online-Sportwetten, virtuellen Spielautomaten (Online-Simulationen von terrestrischen Spielautomaten) und Online-Poker vor. Die Lizenzen gelten für einen Zeitraum von fünf Jahren. Die Regelung schließt Online-Casinospiele nicht ein. Diese sind definiert als virtuelle Simulationen von Casinospielen (wie Black Jack und Roulette) und Live-Übertragungen von terrestrisch durchgeführten Casinospielen mit der Möglichkeit der Teilnahme über das Internet. Die Möglichkeit, eine Lizenz für Online-Casinospiele zu erhalten, unterliegt separaten Gesetzen der einzelnen Bundesstaaten. Wahrscheinlich wird der Gesetzgeber die Gesetze nach den Vorgaben für eine Lizenz zum Betrieb eines landgestützten Kasinos modellieren.

Die Voraussetzungen für den Erwerb einer Lizenz zum Anbieten von Online-Sportwetten (als Wettanbieter für Deutschland), virtuellen Spielautomaten und Online-Poker sind sehr ähnlich und unterscheiden sich nur in bestimmten Themenbereichen. Die Hauptaspekte der gemeinsamen Anforderungen umfassen die folgenden:

Kaution: Der Antragsteller muss eine Kaution von mindestens 5 Millionen Euro hinterlegen. In Einzelfällen kann dieser Betrag bis zur Höhe des erwarteten monatlichen Durchschnittsumsatzes (maximal 50 Millionen Euro) erhöht werden.
Bereitstellung von Online-Glücksspielangeboten: Soweit verschiedene Online-Glücksspielangebote über dieselbe Internet-Domain bereitgestellt werden, muss der Betreiber für jede Glücksspielform einen unabhängigen und grafisch getrennten Bereich zur Verfügung stellen. Die Abteilung verbietet auch Cross-Werbung. Ein Spieler darf nicht zur gleichen Zeit in verschiedenen Bereichen spielen.
Werbung: Werbung ist grundsätzlich erlaubt. Es gibt jedoch zeitliche Beschränkungen. Ferner enthält die Lizenz obligatorische Angaben, die vom Anbieter zusammen mit der Werbung zu machen sind.

Spielerkonten und Einschränkungen:

Spieler müssen ein Spielerkonto für mehrere Anbieter erstellen. Das bedeutet ein Konto, das zum Spielen auf Plattformen verschiedener Anbieter verwendet werden soll. Für die Erstellung des Kontos sind die wahren Zugangsdaten des Spielers erforderlich, die vom Anbieter überprüft werden müssen.

Ein Spieler darf nicht gleichzeitig Angebote verschiedener Anbieter spielen.
Bei der Registrierung auf einer Website muss der Spieler ein monatliches Einzahlungslimit von maximal 1.000,00 EUR festlegen. Das Limit gilt pro Spieler und nicht pro Anbieter. Das bedeutet, dass ein Spieler in der Regel 1.000,00 EUR pro Monat über alle Glücksspielplattformen hinweg verwenden darf.

Die Einhaltung des Limits wird von der zuständigen Behörde über eine zentrale „Limit-Kontrolldatei“ überwacht. Die Anbieter müssen eine Gebühr für die Verbindung mit der Limit-Kontrolldatei und deren Nutzung entrichten.

In Bezug auf Online-Sportwetten lassen die Behörden mehr Flexibilität zu als bei der derzeitigen Regelung. Wetten werden sowohl auf den Ausgang eines Spiels als auch auf Ereignisse während des Spiels oder eine Kombination aus beidem erlaubt sein. Auch Live-Wetten werden unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein.

Darüber hinaus sieht das Gesetz organisatorische Änderungen vor. Die deutschen Bundesländer werden eine gemeinsame Glücksspielaufsichtsbehörde einrichten. Damit werden die Lizenzen künftig von einer einzigen Behörde erteilt (und durchgesetzt). Parallelverfahren in verschiedenen Bundesländern wird es daher nicht mehr geben.

In den nächsten Monaten bis zum Inkrafttreten der neuen Regelungen hat die hessische Aufsichtsbehörde bereits zugestimmt, laufende Verfahren auszusetzen. Stattdessen versucht die Behörde, für die Übergangszeit eine außergerichtliche Regelung mit den Anbietern zu finden. Es bleibt abzuwarten, ob andere Aufsichtsbehörden diesem Beispiel folgen werden.

Déjà-vu zu Sportwetten-Lizenzen

Unabhängig von der ab Juli 2021 geltenden Liberalisierung hatten die Bundesländer bereits 2019 ein überarbeitetes Glücksspielgesetz verabschiedet, das die Vergabe von Lizenzen für Online-Sportwetten ab Januar 2020 erlaubt. Anfang April 2020 stellte das Verwaltungsgericht Darmstadt das Verfahren zur Vergabe von Sportwettenlizenzen ein. Das Urteil erinnert stark an die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom November 2016, das damals das hessische Duldungsverfahren aussetzte und später vom Hessischen Oberverwaltungsgericht bestätigt wurde. Die hessischen Entscheidungen waren das Ergebnis eines mehrjährigen Verfahrens, in dem trotz des gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungsverfahrens keine einzige Genehmigung erteilt wurde.

Ausgangspunkt des Verfahrens 2020 war die Klage eines österreichischen Betreibers, der den Eintritt in den deutschen Markt anstrebt. Der Kläger rügte eine mangelnde Transparenz des Konzessionsverfahrens, wodurch das gesamte Verfahren diskriminierend sei. Das Verwaltungsgericht Darmstadt folgte dieser Argumentation. Es setzte die Konzessionsvergabe vorübergehend aus und forderte die zuständige Behörde auf, die festgestellten Mängel zu beseitigen. Es ist unklar, wie und insbesondere wann das Verfahren revidiert werden soll. Darüber hinaus ist unklar, ob die Mängel der Genehmigungsverfahren zu einer faktischen Duldung von Sportwettangeboten – wie im Jahr 2016 geschehen – führen werden. Jedenfalls könnte die Frage möglicherweise nicht vor dem Inkrafttreten der neuen Verordnung über Online-Glücksspiele im Juli 2021 gelöst werden. Die hessische Aufsichtsbehörde hat gegen den Gerichtsbeschluss Berufung eingelegt; das Verfahren ist noch anhängig. Hebt das Gericht den Bescheid auf, wird das Genehmigungsverfahren wieder aufgenommen. Sportwettenlizenzen, die vor dem 1. Juli 2021 erteilt wurden, würden dann bis zum 31. Dezember 2022 wirksam bleiben.

Sperrung von Zahlungen

Die zuständige Aufsichtsbehörde hat 2019 begonnen, Vollstreckungsmaßnahmen gegen Zahlungsanbieter zu ergreifen, indem sie Verbotsverfügungen erließ. Infolgedessen haben einige Zahlungsdienstleister die Bearbeitung von Zahlungen im Zusammenhang mit Online-Glücksspielen eingestellt und ihre Geschäftsbedingungen entsprechend angepasst. Diese Konsequenz ist jedoch nicht zwingend, da entsprechende Verfügungen potenziell rechtswidrig sein könnten. In einem anderen Zusammenhang stellten deutsche Gerichte fest, dass es dem Zahlungsdienstleister kaum möglich war, die Rechtmäßigkeit der angebotenen Glücksspielangebote zu überprüfen, da bereits nicht erkennbar war, von wo aus der Spieler die Spielangebote in Anspruch nahm und welche Spiele er tatsächlich spielte. Dies ist insofern relevant, als eine große Anzahl von Glücksspielangeboten in anderen Ländern rechtmäßig sind. Somit kann der Zahlungsdienstleister nicht beurteilen, ob jedes einzelne Spiel tatsächlich ein unzulässiges Glücksspiel darstellt. Ferner bestehen begründete Zweifel an der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit finanzieller Sperrmassnahmen.

Ansprüche auf Rückerstattung

Betreiber von Online-Casinos erhalten regelmäßig Briefe von Spielern (oder ihren Anwälten), in denen sie ihre Einsätze zurückverlangen. Die Forderung wird in der Regel damit begründet, dass das Glücksspielangebot illegal sei, wenn der Anbieter nicht über eine entsprechende Lizenz verfüge und die Zahlung daher ohne rechtliche Grundlage erfolgt sei.

Es ist jedoch fraglich, ob diese Anträge auf Rückzahlung von Einsätzen gültig sind. Zum einen bestehen erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des deutschen Glücksspielrechts. Allein schon aus diesem Grund kann das Argument der Rechtswidrigkeit des Angebots angefochten werden. Zum anderen ist aber auch zu beachten, dass, wenn das Online-Casino Angebot tatsächlich rechtswidrig wäre, der Spieler auch durch die Teilnahme an den Online-Spielen rechtswidrig handeln würde. Rückerstattungsansprüche sind bei Verstößen gegen gesetzliche Verbote ausgeschlossen. Damit wäre also auch ein Rückerstattungsanspruch anfechtbar.

Strafrechtliche Implikationen

Im Juni 2020 veröffentlichte der Bundesgerichtshof (BGH) eine Entscheidung vom Februar 2020. Das Urteil betrifft eine stark erweiterte strafrechtliche Haftung von Anbietern von Glücksspielen . Obwohl es sich auf den Betrieb eines landgestützten Kasinos bezog, kann das Urteil möglicherweise Auswirkungen auf die Beurteilung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Anbietern von Online-Glücksspielen haben.

Im Mittelpunkt der Entscheidung stand eine strafrechtliche Bestimmung. Das deutsche Strafgesetzbuch verbietet die Veranstaltung von Glücksspielen ohne behördliche Spielgenehmigung. Von dieser Bestimmung haben die Strafverfolgungsbehörden in der Vergangenheit nur begrenzt Gebrauch gemacht. Ein Grund dafür waren die Unsicherheiten, die mit dem Angebot von Glücksspielen in Deutschland verbunden sind, und die Argumente für die Nichtübereinstimmung des deutschen Glücksspielrechts mit dem EU-Recht. Im Hinblick auf die Entscheidung des BGH würde dieser Aspekt möglicherweise an Bedeutung verlieren. Das Gericht begründete die strafrechtliche Verantwortlichkeit mit der bloßen Tatsache, keine Glücksspiellizenz zu besitzen, selbst wenn eine Lizenz beantragt und diese von den Behörden rechtswidrig verweigert worden sei.

Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich die Entscheidung tatsächlich bis Juli 2021 auf den Glücksspielmarkt auswirkt. Es kann jedenfalls nicht ausgeschlossen werden, dass die Zahl der Strafverfahren zunehmen wird – Verfahren gegen Tipico, Bwin und Bet3000 sind bereits eingeleitet worden.

Kategorie: Allgemein, News

Grippe ist weltweit verbreitet und hat immer Saison –Schon bei Reiseplanung an Grippeimpfung denken

Veröffentlicht am von

Ein Urlaub in den Tropen oder Subtropen sollte schon immer sorgfältig geplant werden. Ganz besonders während einer Pandemie, weiß man in der Regel doch nicht, wie sich die Situation vor Ort darstellt und während des Aufenthalts ändern kann. Selbst bei größter Vorsicht kann das Infektionsrisiko steigen und Quarantäne oder Isolation drohen. Bei aller Sorge um das Corona-Virus SARS-CoV2 dürfen natürlich nicht die Impfungen gegen klassische Tropenkrankheiten vergessen werden, selbst wenn es sich um einen durchorganisierten Pauschalurlaub handelt. Viren und Mücken machen keinen Unterschied zwischen Pauschaltouristen und Backpackern, auch wenn das Infektionsrisiko für Backpacker deutlich höher einzuschätzen ist.

Auf jeden Fall gehören differenziert nach Reiseziel die klassischen Reiseimpfungen gegen Typhus, eventuell Gelbfieber, Cholera, Formen der Virus-Hepatitis, Tollwut, Meningokokken, FSME, Japanische Enzephalitis und Kinderlähmung mit zur Reisevorbereitung. Malariaprophylaxe ist selbstverständlich auch nicht zu vergessen. Und was ist mit Influenza, unserer regelmäßig im Winter auftretenden Virus-Grippe?

Grippe-Epidemien gibt es auch in tropischen Urlaubsregionen

Meine Reise geht doch nach Thailand oder in die Karibik, was soll mir dort eine Grippeschutzimpfung nützen? Dort ist es warm und sonnig, da hat die Grippe doch keine Chance. Weit gefehlt. Es ist ein Irrtum anzunehmen, dass die Virus-Grippe nur im Winter auf der nördlichen Nordhalbkugel auftritt. Das Grippe-Virus ist weltweit verbreitet und kann auch in tropischen Regionen heftige Grippewellen auslösen, wie letztes Jahr in Thailand geschehen. So macht es auf jeden Fall Sinn, auch an Grippeschutz zu denken, wenn die Reise in tropische und subtropische Urlaubsgebiete gehen soll. Allerdings gibt es Unwägbarkeiten. So ist nicht sicher, dass unser hiesiger Grippeimpfstoff auch die Virus-Varianten in den warmen Urlaubsregionen mit abdeckt. Das Risiko sollten Urlauber eingehen, trifft es grundsätzlich ja auch regelmäßig bei uns zu, wenn die Impfstoffe nicht exakt die Virus-Varianten abdecken, die für die jeweilige Grippewelle verantwortlich sind. Als ärgerlich, aber aktuell nicht änderbar ist dagegen die Tatsache zu bewerten, dass bei uns in Deutschland im Sommer systembedingt kein aktueller Grippeimpfstoff zur Verfügung steht. Startet die Reise also im Sommer in die Tropen oder auf die südliche Halbkugel, bleibt den Reisenden nur zu hoffen, dass noch eine gewisse Restimmunität der letzten Winterimpfung vor Ansteckung schützen kann.

Mitreisende erhöhen das Infektionsrisiko

Ein weiterer wichtiger Aspekt, der für eine Grippe-Impfung gerade bei winterlichen Reisen in die Tropen spricht, ergibt sich aus der Tatsache, dass solche Reisen in der Regel nicht allein unternommen werden. Die Reisenden treffen im Flugzeug, auf dem Kreuzfahrtschiff oder im Hotel auf mitreisende Landsleute, die möglicherweise bereits mit dem Grippevirus infiziert sind und so auch in den Tropenurlaub unsere winterliche Virusgrippe einschleppen könnten, auch wenn wegen Corona Masken getragen werden. Gegen diese Grippe schützt mit hoher Wahrscheinlichkeit die zur Wintersaison durchgeführte aktuelle Grippeimpfung. Mehr noch: Sie rettet auch den Urlaub.

Fazit: Es gibt gute Gründe, auch vor einer Reise in tropische und subtropische Urlaubsregionen sich gegen die saisonale Virus-Grippe zu schützen. Auch in warmen Urlaubsländern treten regelmäßig Grippe-Epidemien auf. Zusätzlich schützt die Impfung vor Ansteckung durch infizierte Mitreisende.

Kategorie: Aktuell, Allgemein, News

Reise und viele weitere Preise bei Stake7 zu gewinnen

Veröffentlicht am von

Bis zum Stichtag am 31. August 2017 können Sie noch an der Super-Sommer Sonderausspielung aus dem Hause Stake 7 teilnehmen. Wer mitmachen möchte, muss in der Vergangenheit mindestens einmal eine Einzahlung auf sein Konto beim Anbieter vorgenommen haben.

Auch die Preise können sich durchaus sehen lassen. Zudem haben Sie im Rahmen der Aktion die Möglichkeit, an den Spielautomaten des Anbieters zu triumphieren. Als Hauptpreis der Promotion winkt eine Reise für zwei nach Las Vegas. Zehn andere Gewinner dürfen sich über einen Amazon Gutschein von jeweils 200 Euro freuen. Zudem stehen 20 Bargeldgutschriften im Wert von 100 Euro und 50mal ein Bonus im Wert von Euro auf dem Spiel. Am 1. September 2017 werden die Gewinne dann ausgelost. Mehr erfahren Sie auf www.casinovergleich.eu.

So nehmen Sie an der Aktion teil

Jeder Spieler, der bei Stake 7 angemeldet ist und dessen Konto ein Echtgeldguthaben aufweist, kann mitmachen. Damit Ihnen Tickets für die Verlosung zugeteilt werden, ist es Ihre Aufgabe, bis zum 31. August 2017 Ihren Lieblingsslot zu spielen. Der jeweils siebte Login in Ihr Konto wird im Zuge der Aktion berücksichtigt. Bitte beachten Sie jedoch, dass immer nur eine Anmeldung am Tag in die Wertung einfließen kann. Demzufolge haben Sie die besten Chancen, wenn Sie sich einfach jeden Tag einloggen. Die Einsätze, die dann während der Spiele getätigt werden, müssen auf der Basis des eigenen Geldes erfolgen.

Besonders attraktiv: Stake 7 bietet eine noch größer gewordene Auswahl an Spielen. Immerhin handelt es sich hierbei nun um eines der offiziellen Merkur Casinos.

Wichtige Infos zur Auslosung

Der Aktionszeitraum endet am 31. August 2017. Am 01. September 2017 wird dann entsprechend ausgelost. Unter anderem können hierbei…:

  • eine Luxusreise nach Las Vegas
  • Amazon Gutscheine
  • Bargeldgewinne
  • Bonusgutschriften

gewonnen werden. Innerhalb von fünf Tagen nach der Auslosung werden die glücklichen Gewinner via Mail persönlich informiert. Zusätzlich findet eine Veröffentlichung der Namen auf der Stake 7-facebook-Seite statt. Wichtig ist, dass die Gewinner Ihren Gewinn schlussendlich natürlich auch annehmen. Bitte beachten Sie hierbei, dass sich der Gewinner des Hauptpreises innerhalb einer vorgegebenen Frist -gemeinsam mit Stake 7- auf einen Reisetermin einigen muss. Wer möchte, kann die Reise auch gegen einen Bargeldgewinn eintauschen.

Weitere Details zum Bonusgewinn

Wer einen Bonus gewinnt, muss diesen im Rahmen der dazugehörigen Bedingungen umsetzen. Hier gilt, dass die Boni -unabhängig von der Höhe- in 60 Tagen 24mal im Online Casino gespielt werden müssen. Erst dann kann eine Auszahlung beantragt werden. Ein Vorteil hierbei ist, dass Sie die Summe an fast allen Spielen, wie beispielsweise…:

  • Roulette
  • Black Jack
  • Poker

umsetzen können und damit weitestgehend flexibel bleiben.