Genehmigen sich Landespolitiker mehr Geld?
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- Erstellt am Samstag, 04. Februar 2012 22:27
- Geschrieben von Christian Wohlt
Happige Diätenerhöhung steht in Sachsen-Anhalt zur Debatte
MAGDEBURG. Haushaltsloch hin, Spardiskussion her: Sachsen-Anhalts Landtagsabgeordnete könnten sich bald über deutlich höhere Einkünfte freuen – wenn sie es selbst beschließen und damit einer ersten Empfehlung der so genannten Diätenkommission folgen. Der Aufschlag von rund 860 Euro würde einer Erhöhung um rund 18 Prozent entsprechen. Entschieden ist aber noch nichts.
Die letzte Erhöhung ihrer Einkommen beschlossen Sachsen-Anhalts Parlamentarier im Jahr 2007. In zwei Stufen (die letzte im Mai 2009) stieg das Einkommen um insgesamt 310 Euro. Was den Volksvertretern zusteht, ist im Abgeordnetengesetz geregelt. Schon die Begrifflichkeit lässt aufmerken: Dort ist von „Entschädigung“ die Rede. Fragt sich: Welcher Schaden entsteht Abgeordneten durch die Mandatsausübung? Die landläufig gebräuchliche Bezeichnung „Diät“ stammt aus dem Lateinischen und heißt soviel, wie „Tageslohn“.
Jeder der 105 Landtagsabgeordneten in Sachsen-Anhalt erhält neben der (zu versteuernden) Grund-Entschädigung von 4797 Euro, eine steuerfreie Kostenpauschale von 997 Euro pro Monat, die für durch das Mandat entstehende Aufwendungen zu verwenden ist. „Zusatzentschädigungen“ gibt es für den Landtagspräsidenten (100 Prozent) und die Vizepräsidenten (50 Prozent). Auch Fraktions- und Ausschussvorsitzende erhalten „Aufschläge“. Des Weiteren wird jedem Abgeordneten ein Büro im Landtagsgebäude bereitgestellt sowie ein Mitarbeiter im Wahlkreis finanziert. Die Kosten für ein Wahlkreisbüro werden pauschal mit bis zu 440 Euro im Monat abgegolten. Zudem kann für die Büro-Erstausstattung ein Zuschuss von bis zu 1534 Euro geltend gemacht werden.
Für berufsbedingte Reisen im Bundesland (auch die Fahrten zu den Landtagssitzungen) erhalten Abgeordnete eine Freifahrtberechtigung für die öffentlichen Verkehrsmittel oder eine Erstattung der Benzinkosten sowie Übernachtungsgeld. Kosten für einen Zweitwohnsitz am Sitz des Landtages können bis zu höchstens 256 Euro je Monat übernommen werden. Zudem erhalten Landtagsabgeordnete Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie je nach Zugehörigkeit im Parlament, nach ihrem Ausscheiden Übergangsgeld und Altersentschädigung. Auch die Angehörigen sind abgesichert.
Das Thema der Abgeordnetenbezüge ist seit eh und je umstritten und beschäftigte sogar das Bundesverfassungsgericht. Das hat den Abgeordneten eine Grundentschädigung zugesprochen, die „eine Lebensführung gestattet, die der Bedeutung des Amtes angemessen ist“ – also der Verantwortung als gewählter Volksvertreter. Die Höhe der Diäten wird per Gesetz festgelegt. Damit sind Abgeordnete die einzige Berufsgruppe, die über ihr „Gehalt“ selbst entscheiden. Allerdings können sie diese Summe nicht willkürlich festlegen. Die Diätenkommission aus unabhängigen Vertretern (unter anderem Gewerkschaften, Bund der Steuerzahler, Richter) gibt Empfehlungen. Deren offizieller Vorschlag soll Ende Februar dem Landtagspräsidenten übermittelt werden. Die Abstimmung im Parlament steht im März an.
Da die Wähler bei diesem Thema besonders sensibel sind, stehen Diätenerhöhungen selten kurz vor Wahlen an. Die Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt liegen knapp elf Monate zurück, die nächsten sind erst in vier Jahren.
Nachzulesen im „Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Sachsen-Anhalt“ (Abgeordnetengesetz Sachsen-Anhalt – AbgG LSA). In der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juni 2002 (GVBl. LSA S. 270), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juli 2007 (GVBl. LSA S. 234).
Im Internet: www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/downloads/abgeordnetengesetz_070725.pdf




