Zensus 2011: Nachzügler erhalten erneut Post

Statistisches Landesamt droht Verweigerern Zwangsgeld an

HALLE. Rund 16.000 Auskunftspflichtige sollen ab morgigen Montag, 13. Februar, im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung noch einmal Post vom Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt bekommen.

„Mit einem Heranziehungsbescheid werden alle Eigentümer und Verwalter angeschrieben, von denen bislang trotz Erinnerung keine Meldung zur Gebäude- und Wohnungszählung vorliegt.“, teilte das Amt in dieser Woche mit.
In den Schreiben sollen die Betroffenen noch einmal aufgefordert werden, ihrer Auskunftspflicht nachzukommen. Die Empfänger der Heranziehungsbescheide sollten die dem Schreiben beigefügten Fragebögen entweder ausfüllen und ausreichend frankiert an das vom Statistischen Landesamt, für die Beleglesung beauftragte Unternehmen (systemform MediaCard GmbH) schicken oder alternativ die Daten per Internet melden. Für den Fall, dass die Daten nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung vorliegen, wird das im Schreiben angedrohte Zwangsgeld festgesetzt.
In Sachsen-Anhalt seien laut Statistischem Landesamt seit Anfang Mai vergangenen Jahres die Eigentümer und Verwalter von rund 700.000 Gebäuden und Eigentumswohnungen angeschrieben und um Auskunft gebeten worden. Bis Anfang Juli lagen bereits rund 80 Prozent der Rückmeldungen vor. Mit den anschließenden zwei Erinnerungsschreiben erhöhte sich die Rückmeldequote auf inzwischen 97,5 Prozent.
Das Statistische Landesamt habe die bereits eingegangenen Daten geprüft, um zu vermeiden, dass Auskunftspflichtige nochmals angeschrieben werden, die bereits gemeldet haben. Es sei aber nicht auszuschließen, dass bei der großen Zahl von Auskunftspflichtigen jemand ungerechtfertigt einen Bescheid erhält. Die Betroffenen sollen sich in diesen Fällen direkt an das Statistische Landesamt wenden – telefonisch unter 0800/ 5892145 oder über das Internet-Kontaktformular: www.statistik.sachsen-anhalt.de/ZensusKontakt